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   BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98   

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BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98 (https://dejure.org/1998,15866)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1998 - 1 WB 74.98 (https://dejure.org/1998,15866)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 1 WB 74.98 (https://dejure.org/1998,15866)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Oberstleutnants gegen seine Versetzung - Versetzung eines Soldaten zur Infanterieschule - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses - Geeignetheit für einen Dienstposten trotz Überschreitung des Grenzalters

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.05.1998 - 1 WB 30.98

    Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Anspruch auf Einsatz an einem

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98
    Der beschließende Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß, sofern sich der Soldat für die neue Verwendung einer zusätzlichen Ausbildung unterziehen muß, er hierzu gemäß § 7 SG dienstlich verpflichtet ist (vgl. Beschluß vom 26. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 30.98 - m.w.N.).

    Ein Absehen von der neuen Verwendung wäre nur dann geboten, wenn sie sich für den Antragsteller als unzumutbar erwiese (vgl. Beschluß vom 26. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 30.98 - m.w.N.).

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98
    Für die Versetzung des Antragstellers zum 1. Januar 1999 auf den Dienstposten eines Jägeroffiziers und Hörsaalleiters VN-Ausbildung an der Infanterieschule in H... besteht ein dienstliches Bedürfnis, weil, wie der BMVg unwidersprochen vorgetragen hat, der Dienstposten zu diesem Zeitpunkt durch Wegversetzung des bisherigen Dienstposteninhabers frei wird und nachbesetzt werden muß (vgl. Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>; s.a. Nr. 5 a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98
    Die Ermessensausübung durch den zuständigen Vorgesetzten kann dagegen vom Gericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten unter Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat.(§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98
    Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis hierfür besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98
    Da ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung hat, hat er auch keinen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn bedeutet (vgl. Beschluß vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 -).
  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 49.94

    Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten eines Flugsicherheitsstabsoffiziers -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98
    Ob für den Dienstposten in Hammelburg - wie der Antragsteller meint - auch ein anderer geeigneter Offizier zur Verfügung gestanden hätte, hat allein der BMVg zu beurteilen, denn die Frage der Zweckmäßigkeit einer Personalentscheidung ist der gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 25. März 1995 - BVerwG 1 WB 49.94 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 78.96 -).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98
    Ob für den Dienstposten in Hammelburg - wie der Antragsteller meint - auch ein anderer geeigneter Offizier zur Verfügung gestanden hätte, hat allein der BMVg zu beurteilen, denn die Frage der Zweckmäßigkeit einer Personalentscheidung ist der gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 25. März 1995 - BVerwG 1 WB 49.94 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 78.96 -).
  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der

    Diese unterliegt indes nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 - m.w.N.).

    Ebensowenig hat ein Soldat einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 -).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung

    Diese unterliegt indes nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 - m.w.N.).

    Ebensowenig hat ein Soldat einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 -).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98

    Versetzung eines Berufssoldaten - Fehler bei einer Ermessensentscheidung -

    Diese unterliegt indes nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.95 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 - m.w.N.).

    Ebensowenig hat er einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 -).

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